ENDLICH SCHLUSS MIT DER ÜBLEN MAKLER-ABZOCKE
ORDENTLICHE DEUTSCHE FAMILIE SUCHT WOHNUNG ODER HAUS…..
Das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Wohnraum
Seit dem 01. Juni diesen Jahres greift es nun, das neue Gesetz: wer den Makler (zuerst) beauftragt muss auch die im Erfolgsfall zu zahlende Provision tragen. Klingt erst mal fair und logisch, denn so ist es ja auch in vielen oder fast allen anderen Branchen. Theoretisch kann also auch der Mieter den gewerblichen Vermittler mit der Suche einer für ihn passenden Immobilie beauftragen. Dem entgegen steht jedoch ein (schon länger geltender) Passus im Wohnraumvermittlungsgesetz, der besagt, dass der Makler nur Mietobjekte anbieten darf für die er vom Eigentümer/Vermieter eine Beauftragung erhalten hat. Dies hat zur Folge, dass der Vermieter immer der Auftraggeber/Besteller ist und somit auch die Courtage zahlen muss. Die Idee zu diesem neuen Gesetz entstand offensichtlich aus einer - in vielen Gebieten - vorhandenen Knappheit an Wohnraum. Der Ausnutzung von hilflosen Mietern durch skrupellose, nichts für ihr Geld tuenden Maklern sollte Einhalt geboten werden. Dies wurde in vielen Medien, die leider oft nur durch gefährliches Halbwissen verfügen, entsprechend begrüsst und auch Bundesjustizminister Maas wurde nicht müde diesen abstrusen Plan zu verteidigen – obwohl er selbst bei der Vermietung seines privaten Wohnhauses gerne auf die ursprüngliche Regelung zurückgriff.. Vielleicht bringt es den verantwortlichen Parteien ja die eine oder andere Stimme bei der nächsten Wahl. Dies dürfte aber auch so ziemlich der einzige Vorteil dieser neuen, unverhältnismäßig in einen funktionierenden Markt eingreifenden Bestimmung sein. Die Schlangen von Mietwilligen vor zur Verfügung stehenden Wohnungen werden hierdurch nicht kürzer, die begehrten Wohnungen nicht mehr. Im Gegenteil: umso ungünstiger die Bedingungen werden, umso weniger Bürger werden sich zum Neubau von Mietwohnungen und/oder zur Investition in den Bestand motiviert fühlen. Als Makler „diente ich bisher zwei Herren“; der Vermieter vertraute mir sein Objekt an, der Mieter bezahlte mich. Es galt beider Interessen gerecht zu werden. Eine nicht ganz einfache Aufgabe – aber eben der klassische Job eines Maklers. Seit dem 01.06.2015 ist es mir faktisch verboten für einen Mieter tätig zu werden; zumindest im privaten Bereich (die Vermittlung von gewerblichen Räumen ist von der neuen Regelung ausgenommen). Viele meiner langjährigen Vermieter-Kunden haben sich entschlossen trotz der zusätzlichen Kosten weiterhin mit uns zusammen zu arbeiten. Aufgrund der aktuellen Situation auf dem hiesigen Mietmarkt ist es jedoch wahrscheinlich, dass die Kaltmieten entsprechend steigen. Letztendlich also ein tolles „Verbraucherschutzgesetz“, welches den Mieter zwingt - brav in monatlichen Raten durch die gestiegene Miete – für eine Dienstleistung zu zahlen, die er per Gesetz nicht mehr in Anspruch nehmen darf. Ein trauriges Ergebnis des populistischen Stimmenfangs der verantwortlichen Politik. Bleibt vorerst nur mit der aktuellen Situation bestmöglich umzugehen und auf die Vernunft der Karlsruher Richter zu hoffen, wenn sie in absehbarer Zeit über die Rechtmässigkeit des neuen Gesetzes zu entscheiden haben: als Makler und Vermieter sowieso – aber eben auch als Mieter würde ich mir daher eine Rückgängigmachung oder zumindest sinnige Nachbesserung wünschen.
"Land&Leben", Ausgabe 04/2015.
„ENDLICH SCHLUSS MIT DER ÜBLEN MAKLER-ABZOCKE“
So oder ähnlich war es Ende letzten Jahres – im gewohnt informativen und sensiblen Stil – in der allseits bekannten „Bild“ zu lesen. Was steckt dahinter? Aufgrund der Wohnungsnot in den Ballungsräumen (und auch hier bei uns; wenn auch nicht im gleichen Umfang wie z.B. in HH) und den damit verbundenen Warteschlangen bei der Besichtigung von Wohnungen kam die Hamburger SPD auf die glorreiche Idee, hierfür einen Sündenbock aufzutun, dessen Verunglimpfung zudem ein effizientes Mittel beim populistischen Stimmenfang für die bevorstehende Bundestagswahl war.
Der Auftraggeber – also der „Besteller“ – solle in Zukunft per Gesetz eine evtl. Maklerprovision bei Vermietungen zahlen. In der „Bild“ und überhaupt wurde daraus schnell und fälschlicherweise abgeleitet „der Vermieter muss (in jedem Fall) den Makler bezahlen“. Was natürlich Unsinn ist, da genauso gut der Mieter Auftraggeber bzw. Besteller des Maklers sein kann – und auch sein wird (!), wenn das Gesetz denn kommt.
Abgesehen davon sollten sich die verantwortlichen Politiker lieber an den eigenen Riechkolben fassen, wenn es um die Ursachen der nun fehlenden Behausungen geht: die Abschaffung steuerlicher Anreize beim Bau von Wohnungen, der Wegfall der Eigenheimzulage und Mietrechtsgesetze, die – zumindest gefühlt – fast immer zu Ungunsten des Vermieters ausfallen. Hier besonders ärgerlich die für den normalen Bürger nicht mehr zu durchschauenden Regelungen bei den Schönheitsreparaturen sowie der Umstand, dass ein Vermieter durch einen einzigen Mietnomaden immer noch finanziell ruiniert werden kann und der Gesetzgeber ihn hierbei vollständig im Stich lässt.
Ja – darum haben so viele, die es könnten, geradezu „Angst vorm Vermieten“, darum wird deutlich weniger gebaut als eigentlich nötig wäre und deshalb stehen in Hamburg lange Schlangen vor den wenigen Wohnungen. Wir Makler haben kein Interesse an einer Wohnungsknappheit – wir könnten viel mehr verdienen, wenn wir ALLEN Interessenten ein Objekt vermitteln könnten –und nicht nur EINEM.
Nach 20 Jahren weiss ich, was Makler für ihre Kunden tun und wofür sie ihr Geld bekommen. Ich bin daher überzeugt, dass auch in Zukunft viele vernünftige und seriöse Mietinteressenten unsere Dienstleistung gerne in Anspruch nehmen werden – auch wenn dies nach wie vor mit der Zahlung einer Provision verbunden sein wird.
Wer meint, diese (die Provision) sei „leicht verdient“, der kann es ja jederzeit selbst ausprobieren. Noch immer sind die Zugangsvoraussetzungen für diesen Beruf (leider) sehr niedrig.
Und der, der uns wirklich einfach nur für „üble Abzocker“ hält, hat es doch auch gut: er ruft uns einfach nicht an und schon hat sich das Problem erledigt. Wenn doch alles im Leben so einfach wäre…..
Jens Stegeberg, Makler
“Kein Hauskauf ohne Eigenkapital” hört sich vernünftig an, oder.....?
Oben genannte Weisheit hört man immer wieder. Auch in der Presse erscheinen ab und an Beiträge mit dieser Kernaussage. Alles andere (also die Finanzierung ohne Eigenkapital) wird als “leichtsinnig” oder geradezu unseriös dargestellt. Meine Meinung hierzu? Angesichts der derzeitigen Zinsen, der regionalen Marktsituation sowie der Kaufpreise und Mieten ist dies oftmals ein Rat, wie er schlechter wohl nicht sein könnte. Dies wird jedem, der etwas rechnen kann, schnell klar. Nehmen wir die typischen Käufer (Paar, Anfang/Mitte dreißig, 2 Kinder, wohnen in gemieteter DHHälfte) als Beispiel. Fam. “Beispiel” ist hier zu Hause, fühlt sich wohl, die Kinder gehen zum Kindergarten/zur Schule, der/die Arbeitsplätze sind sicher – ein Haus zu kaufen ist der nächste logische Schritt. Leider ist – aus welchen Gründen auch immer – kein Eigenkapital vorhanden. Also welches ansparen? Fam. Beispiel verfügt über ein gutes Einkommen und eiserne Selbstdisziplin, egal ob Auto oder WaMa kaputt, egal ob urlaubsreif oder ob der neueste Flachbildschirm lockt.... – es werden jeden Monat € 500,- zur Seite gelegt, 84 Monate lang – das sind SIEBEN Jahre, dann sind ca. € 42.000,- gespart. Dies entspricht ca. 30 % des ungefähren Preises für ein gebrauchtes Einfamilienhauses bzw. eine Doppelhaushälfte (ca. 140.000,- €). Das kommt natürlich nicht ganz hin, weil Zinsen und Zinseszins den Gewaltakt etwas beschleunigen – wir lassen für diese grobe Kalkulation jedoch auch die Inflation, steigende Kaufpreise und Mieten aussen vor, die letztendlich in der Realität wohl noch bedeutsamer sein werden als die derzeitigen Guthabenzinsen. Nicht unberücksichtigt lassen können wir die in den sieben Jahren gezahlte Kaltmiete: € 625,- x 12 x 7 = € 52.500,-. Uups?! Monatlich hat Ehepaar Beispiel €1.125,- (Sparrate + Kaltmiete) aufgebracht. Wäre vor sieben Jahren (also jetzt) für € 140.000,-, 3,5 % Zinsen und 2 % Tilgung gekauft worden, so hätte der mtl. Aufwand bei ca. € 640,- gelegen!!!! Ein Teil des Kredites wäre getilgt, Beispiels hätten im eigenen Heim bereits sieben Jahre lang mehr Lebensqualität genossen und vermutlich schon von der ersten Preissteigerung ihrer Immobilie profitiert. Sollten Sie sich in einer ähnlichen Situation wie Fam. Beispiel befinden, sprechen Sie mit Ihrer Bank oder Sparkasse. Auch hier sitzen Leute die rechnen können – daher werden hier seit vielen Jahren 100- und sogar 110%-Finanzierungen begleitet – wenn denn die persönlichen (Einkommens-)Umstände stimmen. Und den Nächsten, der Ihnen mit der Eigenkapital-Nummer kommt, den fragen Sie, was um Gottes Willen Sie ihm denn angetan haben. Oder Sie bringen ihm das Rechnen bei.
"Land & Leben", Ausgabe Februar/März
Der Energiepass –Sinn und Unsinn einer EU-Verordnung
Eine Zeit lang war er in aller Munde – nämlich im Jahr vor seiner Einführung ! (Fast) jeder Mieter und Verkäufer fragte nach ihm – müsse doch vorliegen, oder ? Nein – die wirkliche Einführung erfolge erst 2009. Und kurioserweise wurde er von da an – zumindest in unserer Region – immer unbedeutender. Obwohl die Gesetzeslage ist eindeutig: Jeder, der seine Immobilie dem Markt zuführt – egal ob zum verkaufen oder vermieten – muss ihn auf Verlangen des jeweiligen Interessenten diesem vorlegen. In der Realität sieht es jedoch so aus, dass sehr viele – zumindest private Anbieter – über kein entsprechendes Dokument verfügen und andererseits auch kaum noch ein Suchender danach fragt. Es gibt zwei Arten von Energiepässen: den bedarfsorientierten und den verbrauchsabhängigen. Mit letzterem genügt man bereits den gesetzlichen Anforderungen, er wird lediglich aufgrund des tatsächlichen Verbrauches der letzten drei Jahre (z.B. vom Energieversorger) ausgestellt und sagt somit eigentlich fast nichts aus – ausser eben was in der Immobilie in den letzten drei Jahren an Öl oder Gas verbraucht wurde. Da dies zum einen auch vorher schon oft bekannt war und zum anderen auch nicht wirklich weiterhilft (weil beim tatsächlichen Verbrauch die Dämmung/die Energieeffiziens des Gebäudes lediglich ein Aspekt von vielen ist; hinzu kommen persönliche Gewohnheiten/Vorlieben, die Dauer der Anwesenheit der Bewohner, die Anzahl der Bewohner usw.), ist die Bedeutung für Käufer/Mieter relativ gering und somit wird mittlerweile auch seltenst nach dem Pass gefragt. Dieser Umstand kann in vielen Fällen auch von Vorteil sein, denn wer in den letzten drei Jahren seinen 220 m²-grossen 75er-Winkelbungalow nur sporadisch bewohnt hat und in der übrigen Zeit lieber zum Norweger-Pullover und zur Wolldecke gegriffen hat als zum Thermostat der Heizung, der kann dem Käufer/Mieter einen attraktiv erscheinenden Pass vorlegen. Vertraut dieser wiederum auf dieses “offizielle” Papier, so kann er ggf. späterhin eine böse Überraschung erleben .... – und letztendlich Niemanden dafür haftbar machen: Der Pass wurde korrekt – gemäss den Bestimmungen – erstellt. Fazit: Der bedarfsorientierte Energiepass (hier werden Schwächen der Immobilie und deren Beseitigung individuell aufgezeigt) kann im Einzelfall Sinn machen. Beim verbrauchsabhängigen Pass, wenn er denn vorhanden ist und man dran denkt danach zu fragen: kann man ja x draufgucken – kann man auch lassen.
"Land & Leben"
ORDENTLICHE DEUTSCHE FAMILIE SUCHT WOHNUNG ODER HAUS…..
Tipps für Immobilienanleger und solche, die es werden wollen. Von großer Bedeutung ist sowohl die Entscheidung für das geeignete Objekt als auch die Auswahl des richtigen Vertragspartners/Mieters.
Wie in der letzten Ausgabe von „Land & Leben“ erläutert, macht die Anlageform „Immobilie“ – zumindest in unserer Region - derzeit durchaus Sinn und verspricht eine positive Entwicklung des eingesetzten Kapitals – sei es vorhanden oder geborgt. Ein immer wieder gehörtes Argument dagegen ist die Befürchtung, an einen „schlechten“ (nicht zahlenden und/oder die Mietsache unsachgemäß behandelnden) Mieter oder gar an einen sogenannten Mietnomaden zu geraten. Diese Gefahr dürfte bei dem Texter des o.g. Mietgesuches – wie es kürzlich in der regionalen Presse zu lesen war - ja wohl nicht bestehen… oder? Wort für Wort objektiv betrachtet klingt es vielversprechend: „ordentlich“ ist toll und ein Deutscher zu sein ist schließlich auch keine Schande. „Gefühlt“ kommt es dann doch etwas anders rüber und lässt Raum für mannigfaltige Interpretationen: sind denn „Nichtdeutsche“ grundsätzlich unordentlich? Oder vielleicht sogar nicht alle Deutschen ordentlich? Welche Probleme könnten auftauchen, wenn die Nachbarn meines neuen Mieters (die möglicherweise auch meine Mieter sind) seinem Anspruch an Ordentlichkeit nicht genügen oder zur gar nicht so kleinen Gruppe unserer ausländischen Mitbürger gehören? Vermietet man nicht gerade ein Bauernhaus in Alleinlage, so ist ein etwas weltoffenerer und toleranterer Mieter wohl vielleicht doch die bessere Wahl, um Schwierigkeiten und Ärger vorzubeugen. Denn Streit unter Nachbarn (mit Beteiligung einer meiner Mieter) wird in der Regel früher oder später auch mich als Vermieter in der einen oder anderen Weise tangieren.
Sie sollten bei der Suche nach einem „guten“ Mieter jegliches Schubladendenken und bis zu einem gewissen Grad auch persönliche Vorlieben bzw. Antipathien außen vorlassen und die Aufgabe soweit als möglich pragmatisch/rationell angehen. Mag man z.B. selbst keine Hunde, so sollte dies nicht dazu führen, dass man einen ansonsten perfekten Interessenten ablehnt und sich für einen anderen ohne Hund entscheidet, der dann die Wohnung verwüstet und seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt. Womit natürlich nicht gesagt werden soll, dass Menschen ohne Hund dies normalerweise tun….
Andersherum sollte die Tatsache, dass der Bewerber das gleiche Auto wie ich fährt, dem gleichen Hobby nachgeht oder zufällig im gleichen Land (in diesem Falle also Deutschland) geboren ist, nicht zu einem übertrieben schnellen Vertrauensverhältnis führen. Wichtig ist vielmehr: was bewegt den Mieter zum Wechsel (z.B. beruflich bedingt oder alte Wohnung zu groß/zu klein)? Muss der Interessent eine Kündigungsfrist für das alte Objekt einhalten und wenn nicht, warum nicht? Kann mein neuer potentieller Mieter Referenzen (im besten Falle seinen jetzigen Vermieter) angeben? Habe ich das Gefühl, mich mit ihm verständigen zu können – auch wenn es einmal Probleme geben sollte? Stimmt die „Chemie“? Wenn Haustiere vorhanden sind, wie stellt er sich die Haltung vor? Soll der Hund z.B. den Tag alleine in der Wohnung verbringen? Die alte Weisheit „Wer nicht fragt bleibt dumm“ gilt auch bei der Auswahl eines Mieters in besonderem Maße. Anhand der Antworten machen Sie sich dann ein möglichst umfassendes Bild. Um sicher zu gehen, werden Sie zudem einige der Antworten auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen – also z.B. den Vorvermieter kontaktieren. Dies natürlich nur mit Zustimmung des Interessenten. Wird Ihnen diese verweigert… - nun ja, dann sparen Sie die Telefonkosten und suchen weiter nach einem geeigneten Partner. Aufgrund des - vorsichtig ausgedrückt - leichten Ungleichgewichtes in der Gesetzeslage zu Ungunsten des Vermieters verfügen Sie vor Zeichnung des Mietvertrages über deutlich mehr Optionen als jemals danach. Diese Phase gilt es bestmöglich zu nutzen. Sollte Ihnen dies zu umständlich /zu unangenehm sein oder haben Sie nicht die nötige Zeit, so überlassen Sie die Vermietung am besten einem professionellen Vermittler/Makler. Diese Dienstleistung ist für Sie als Vermieter normalerweise kostenlos.
Die Suche nach einem Mieter ist für Sie kein Thema? Sie haben noch gar keine zu vermietende Immobilie? Das ist schade, denn Sie leben in Zeven und Umgebung in einer wirtschaftlich sehr gut gestellten Region mit niedrigen Arbeitslosenzahlen und der begründeten Hoffnung auf eine weiter steigende Bevölkerung. Im Gegensatz zu anderen Anlage-/Altersvorsorgemodellen ist die Immobilie weitestgehend inflationsstabil – bzw. profitiert vielleicht noch daraus – und kann z.B. nie komplett vernichtet werden bzw. ist dann entsprechend versichert. Und vor allem: „Wohnen“ muss jeder, immer, jeden Tag! Sie halten also eine Ware vorrätig, die gleich nach Wasser und Lebensmitteln das nächste Grundbedürfnis des Menschen erfüllt. Kann nicht ganz schlecht sein, oder?
Bei der Auswahl einer geeigneten Immobilie gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie bei der Mietersuche: Lassen Sie sich nicht von eigenen Wünschen leiten: wenn sie z.B. „in dieser Gegend“ nicht wohnen möchten, ist dies kein Indiz dafür, dass diese Immobilie nicht mittel- oder sogar langfristig mit einer guten Rendite vermietbar sein wird. Letztendlich werden Sie Eigentum in nicht so angesagten Gebieten ja auch deutlich günstiger erwerben können als da, wo jeder wohnen möchte. Vergessen Sie Gedanken wie „ich bade nie – eine Dusche reicht vollkommen aus“. Sie können es zu Hause machen, wie sie wollen – jetzt geht es darum zu wissen, was die meisten Ihrer potentiellen Mieter möchten. Ihr Mietobjekt muss kein Palast sein, um gut und nachhaltig vermietbar zu sein. Und die geringere Mieteinnahme zu Top-Lagen wird durch den günstigeren Kaufpreis in vielen Fällen mehr als ausgeglichen. Der oft gehörte Rat bei Immobilienentscheidungen „Lage, Lage, Lage“ stimmt so nicht mehr oder zumindest nicht immer. Grund hierfür sind u.a. die schnellere Veränderung von Rahmenbedingungen wie z.B. die Höhe der „Hartz 4“-Empfängern zugestandenen Mietkosten oder auch generell die Tatsache, dass die „Arm/Reich-Schere“ immer weiter auseinanderklafft. Entscheidend sind Preis, Vermietbarkeit, baulicher Zustand und eine realistische Prognose für die Zukunft!
Als Vermieter werden Sie zum Unternehmer/Kaufmann – wenn Sie es denn nicht schon sind - und sollten dementsprechend professionell agieren. Der menschliche Aspekt in dieser „sehr klein gewordenen Welt“ sollte jedoch nie vergessen werden und daher würde ich selbst auf die anfangs erwähnte Suchanzeige wohl eher lieber nicht reagieren. Muss man auch nicht – Wohnraum ist knapp und dieser Umstand wird sich in den nächsten Jahren aller Wahrscheinlichkeit nach noch verstärken. Mitbürger, die bereits vermieten, werden Ihnen dies bestätigen – fragen Sie einfach x nach!
"Land & Leben"