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Veröffentlichungen

Der Energiepass –Sinn und Unsinn einer EU-Verordnung

 

 

(Fast) jeder Mieter und Verkäufer fragte nach ihm – müsse doch vorliegen, oder ? Nein – die wirkliche Einführung erfolge erst 2009. Und kurioserweise wurde er von da an – zumindest in unserer Region – immer unbedeutender. Obwohl die Gesetzeslage ist eindeutig: Jeder, der seine Immobilie dem Markt zuführt – egal ob zum verkaufen oder vermieten – muss ihn auf Verlangen des jeweiligen Interessenten diesem vorlegen. In der Realität sieht es jedoch so aus, dass sehr viele – zumindest private Anbieter – über kein entsprechendes Dokument verfügen und andererseits auch kaum noch ein Suchender danach fragt. Es gibt zwei Arten von Energiepässen: den bedarfsorientierten und den verbrauchsabhängigen. Mit letzterem genügt man bereits den gesetzlichen Anforderungen, er wird lediglich aufgrund des tatsächlichen Verbrauches der letzten drei Jahre (z.B. vom Energieversorger) ausgestellt und sagt somit eigentlich fast nichts aus – ausser eben was in der Immobilie in den letzten drei Jahren an Öl oder Gas verbraucht wurde. Da dies zum einen auch vorher schon oft bekannt war und zum anderen auch nicht wirklich weiterhilft (weil beim tatsächlichen Verbrauch die Dämmung/die Energieeffiziens des Gebäudes lediglich ein Aspekt von vielen ist; hinzu kommen persönliche Gewohnheiten/Vorlieben, die Dauer der Anwesenheit der Bewohner, die Anzahl der Bewohner usw.), ist die Bedeutung für Käufer/Mieter relativ gering und somit wird mittlerweile auch seltenst nach dem Pass gefragt. Dieser Umstand kann in vielen Fällen auch von Vorteil sein, denn wer in den letzten drei Jahren seinen 220 m²-grossen 75er-Winkelbungalow nur sporadisch bewohnt hat und in der übrigen Zeit lieber zum Norweger-Pullover und zur Wolldecke gegriffen hat als zum Thermostat der Heizung, der kann dem Käufer/Mieter einen attraktiv erscheinenden Pass vorlegen. Vertraut dieser wiederum auf dieses “offizielle” Papier, so kann er ggf. späterhin eine böse Überraschung erleben .... – und letztendlich Niemanden dafür haftbar machen: Der Pass wurde korrekt – gemäss den Bestimmungen – erstellt. Fazit: Der bedarfsorientierte Energiepass (hier werden Schwächen der Immobilie und deren Beseitigung individuell aufgezeigt) kann im Einzelfall Sinn machen. Beim verbrauchsabhängigen Pass, wenn er denn vorhanden ist und man dran denkt danach zu fragen: kann man ja x draufgucken – kann man auch lassen.

"Land & Leben"